Sachversicherungen sind alle Versicherungen, durch die nach individuellem Bedarf des Versicherungsnehmers Sachwerte versichert werden. Sie unterscheiden sich von den Personenversicherungen dadurch, dass sie nicht den Versicherungsnehmer selbst in seiner Gesundheit, seinem Leben oder seiner Arbeitskraft absichern, sondern einen sachlichen Bezug aufweisen. Die unterschiedlichen Haftpflichtversicherungen beispielsweise zählen zu den Sachversicherungen, auch wenn hier grundsätzlich der Versicherungsnehmer gegen eventuelle Schäden versichert ist. Die in dieser Versicherungssparte möglichen Schäden betreffen jedoch nicht seine eigene Person, sondern hier handelt es sich um Schäden, die er vielleicht versehentlich verursachen – und dafür haftbar gemacht werden könnte. Auch die Rechtsschutzversicherung zählt zu den Sachversicherungen, denn sie stellt sicher, dass die Interessen des Versicherungsnehmers vertreten werden, sofern im versicherten Bereich ein Rechtsstreit droht.